Die Souveränität der Republik Kroatien erstreckt sich über die inneren Gewässer und das Küstenmeer sowie über den Luftraum über ihnen und über den Meeresboden und den unterirdischen Bereich unter. Zu den internen Meereswasser der Republik Kroatien gehören: Häfen und Buchten auf dem Festland und der Insel Küste, Teile des Meeres zwischen dem Festland und der Grundlinie des Küstenmeeres.
Ausländische Handelsschiffe dürfen in den inneren Gewässern navigieren und geben Häfen offen für den internationalen Verkehr mit den kürzesten Linienverkehr.
Ausländische Schiffe (Yachten) können sich frei nähern und in den inneren Gewässern der Republik Kroatien bleiben unter der Bedingung, dass sie im Besitz einer Navigation Genehmigung by Hafenamt oder seine Niederlassung ausgestellt sind. In Ausnahmefällen können sie besondere Genehmigungen erhalten. Gesetzliche Regelungen für ausländische Schiffe applizieren auch für ausländische Sportboote. In den inneren Gewässern der Republik Kroatien kann es Zonen ausländische Schiffe (Yachten) nicht geben kann verboten werden, während inländische Schiffe tun darf nur unter besonderen Bedingungen und mit spezieller Genehmigungen. All diese Informationen sowie andere wichtige Daten werden in der Navigation Genehmigung, die jedem fremden Schiff (Yacht) im Hafen der ersten Einreise ausgestellt enthalten ist. Tägliche Änderungen werden mit Hilfe von Navigations-Radiosendungen bekannt, während Änderungen in Kraft über längere Zeiträume bleiben, sind in der Mitteilung an die Mariners veröffentlicht werden.
Transport von Fracht und Passagiere von einem Hafen zum anderen (Kabotage) kann durch kroatische Schiffe nur durchgeführt werden, dies gilt nicht für ausländische Yachten, wenn sie Personen transportieren ohne Gebühr. Ein fremdes Schiff (Yacht) suchen Zuflucht in der Binnenmeer der Republik Kroatien aufgrund höherer Gewalt oder Gefahr muss dem nächsten Hafenamt unverzüglich benachrichtigen. Die territoriale Meer der Republik Kroatien umfasst eine Fläche von Wasser 12 M in der Breite, die sich von der Startlinie in Richtung hoher See.
Die Startlinie besteht aus:
Der geringe Wasserverbrauch entlang dem Festland und der Insel Küsten,
Gerade Linien schließt Zugänge zu Häfen und Buchten,
Gerade Linien verbinden rechtlich Punkten auf dem Festland und der Insel Küsten bestimmt.
Die äußere Grenze der Hoheitsgewässer verläuft entlang einer Linie jeder Punkt von denen in einem Abstand von 12 m von der nächstgelegenen Punkt der Start-Linie liegt.
Schiffe aller ausländischen Staaten haben das Recht von harmlosen Passage durch das Küstenmeer (ohne Eingabe Häfen; ohne Gefährdung Ordnung und Frieden oder die Sicherheit der Republik Kroatien). Ausländische Schiff ohne Stopp oder Verzögerung stattfinden; das Anhalten und Ankern ist nur zulässig, wenn aufgrund einiger Navigations Problem, höherer Gewalt, Gefahr im Verzug oder Rendering Hilfe auf See. Ausländische Fischerboote sind verpflichtet, den kürzesten Weg ohne anzuhalten oder Verankerung, bei einer Geschwindigkeit von nicht weniger als 6 Knoten verwenden; während der Navigation sind sie verpflichtet, Zeichen, an denen sie als Fischereifahrzeuge identifiziert werden können, zeigen. Sie sind zum Fischen verboten, dh fangen jede Art von Meeresorganismen; ihren Fang und ihre Angelausrüstung sind im Inneren des Gefäßes gelagert werden oder verschlossen, wenn an Deck. Im Küstenmeer oder in den inneren Gewässern spezielle Schiffe (Marine oder andere Schiffe und Flugzeuge) sind berechtigt: zu untersuchen, ob ein Schiff das Recht zum Führen ihrer Fahne hat, zu stoppen jede verdächtige Schiff (Yacht), prüfen des Schiffs Dokumente und suchen wie ein Schiff (Yacht); chase, beschlagnahmen sie und bringt auf den einschlägigen Behörde.
Ein fremdes Schiff unterliegt vor Gericht, wenn die Behörden der Republik Kroatien zu finden begründete Verdacht, dass das betreffende Schiff und / oder seiner Markteinführung gebrochenen Gesetze oder Vorschriften in Bezug auf die Republik Kroatien Souveränität und Zuständigkeit oder wie von internationalen verhängt Recht. Das gleiche gilt, wenn ein fremdes Schiff nicht zu stoppen, nachdem sie visuell oder gewesen ist akustisch signalisiert dies zu tun. Die Verfolgung eines solchen Schiffes dauern soll, bis es oder stoppt tritt die Hoheitsgewässer des eigenen oder eines anderen Staates.
Zuwiderhandlungen unterliegen schwere Strafe von Geldbußen bis hin zur Beschlagnahme des Schiffes (Yacht) und Ausrüstung, dh die Sperre (im Falle von Fischerbooten).